Schweiz: Leitfaden, so bekommst du die Mehrwertsteuer zurück
Hey, liebe Schweizer Freunde von Kletterling! Wenn du bei uns aus Deutschland etwas Schönes für deine kleinen Entdecker kaufst, kannst du dir beim Grenzübertritt die Mehrwertsteuer zurückholen. Nicht jeder Online-Shop macht bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung mit, aber wir sind da, um dir zu zeigen, wie es geht – unkompliziert und klar, denn bei uns bekommst du beim Kauf die deutsche Mehrwertsteuer zurück.
So funktioniert’s:
Nachdem wir deine Bestellung auf die Reise geschickt haben, landet die Rechnung direkt in deinem E-Mail-Postfach. Vergiss nicht, sie auszudrucken, bevor du deine neuen Schätze bei deiner Lieferadresse in Deutschland abholst.
Am deutschen Zoll
Hier wird deine Ausfuhr offiziell gemacht. Dafür brauchst du nur ein paar Dinge zu beachten:
- Die Rechnung sollte sowohl deine deutsche Abholadresse als auch deine schweizerische Rechnungsadresse klar ausweisen und dem Zoll vorgezeigt werden. Also, druck sie dir aus und pack sie ein!
- Dein Wohnsitz in der Schweiz muss nachweisbar sein, zum Beispiel durch deinen Ausweis.
- Die Ausfuhr muss beim ersten Anlauf passieren, kein Hin und Her.
- Der Ausfuhrschein muss ausgefüllt sein. Im Onlinehandel reicht uns aber deine vollständige Rechnung.
Ist alles richtig, gibt dir der Zoll grünes Licht.
Am schweizerischen Zoll
Ob und wie viel Mehrwertsteuer du in der Schweiz eventuell nachzahlen musst, hängt vom Wert deiner erstandenen Schätze ab. Alle Infos dazu findest du direkt bei der eidgenössischen Zollverwaltung.
Deine Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Achtung: Die Ausfuhr muss innerhalb von drei Monaten nach Kauf erfolgen! Die Ausfuhrbestätigung vom deutschen Zoll muss dann im Original innerhalb dieser drei Monate an uns geschickt werden:
Kletterling UG
Wollenthin 5a
17291 Prenzlau
Wir zahlen dir die Mehrwertsteuer prompt zurück – am einfachsten und schnellsten wenn du uns per E-Mail darüber informierst, dass der Brief auf dem Weg ist.
Sollte etwas nicht klappen, sprich eine Bedingung nicht erfüllt sein, können wir die Mehrwertsteuer leider nicht zurückzahlen.
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